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Vorsorglicher Unterrichtsabbruch am Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium

Am Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasium ist im Rahmen des Chemieunterrichts eine Flüssigkeit ausgetreten. Der Unterricht wurde daraufhin vorsorglich und unter Aufsicht der Feuerwehr beendet.

Für Schülerinnen, Schüler oder Lehrkräfte bestand und besteht keine akute Gefahr.

Die Schülerinnen und Schüler befinden sich derzeit in der Turnhalle und können dort von ihren Eltern abgeholt werden oder sind bereits auf dem Heimweg.

Der Schulbetrieb findet am Montag wieder regulär statt.

Die Stadt Schwabach bedankt sich bei der Feuerwehr sowie der Schulleitung für das schnelle und besonnene Handeln.

Die Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach. Diese ist unter diesem LINK einzusehen.

 

Der Beitrag wird zur Zahlung fällig, sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann bzw. sobald es tatsächlich angeschlossen ist. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer ist.

Der Kanalherstellungsbeitrag wird gemäß § 5 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach (BGS-EWS) nach der Grundstücksfläche und nach der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude (tatsächliche Geschossfläche) berechnet. Der Geschossflächenanteil wird u.a. nachberechnet, wenn sich die maßgebliche Geschossfläche vergrößert (§ 16 Abs. 2 BGS-EWS).