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Verwaltung "zwischen den Jahren" geschlossen

Die Stadtverwaltung ist von Mittwoch, 24.12.2025, bis einschließlich Donnerstag, 01.01.2026, geschlossen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten sind einzelne Dienststellen erreichbar: Weitere Informationen

Das Stadtmuseum ist von 26. bis 28. Dezember 10 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.

Die Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen erfolgt auf Grundlage der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach. Diese ist unter diesem LINK einzusehen.

 

Der Beitrag wird zur Zahlung fällig, sobald ein Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann bzw. sobald es tatsächlich angeschlossen ist. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer ist.

Der Kanalherstellungsbeitrag wird gemäß § 5 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Schwabach (BGS-EWS) nach der Grundstücksfläche und nach der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude (tatsächliche Geschossfläche) berechnet. Der Geschossflächenanteil wird u.a. nachberechnet, wenn sich die maßgebliche Geschossfläche vergrößert (§ 16 Abs. 2 BGS-EWS).