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Personalausfälle in einzelnen Dienststellen

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr.

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

Aufgrund der Urlaubszeit kann die Bürgerbauberatung in den Sommerferien vom 3. August bis einschließlich 11. September nur eingeschränkt angeboten werden. Infos dazu hier.

Die Führerscheinstelle ist bis Ende August telefonisch nicht erreichbar. Infos zur Terminvereinbarung gibt es hier.

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung durch Brunnen und Quellen werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Schutzgebietes müssen aus Versorgungsgründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Es können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten werden.

Wasserschutzgebiete bestehen in der Regel aus drei Schutzzonen:

- Schutzzone I:   Fassungsbereich
- Schutzzone II:  engere Schutzzone
- Schutzzone III: weitere Schutzzone

Schutzzone I:

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Diese Schutzzone I schützt die Grundwasser-Gewinnungsanlage und ihre nächste Umgebung vor Verunreinigungen.

Schutzzone II:

Die Schutzzone II reicht von der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit bis zur Fassungsanlage benötigt. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch gesundheitsgefährdende Mikroorganismen.

Schutzzone III:

Die Schutzzone III schützt das Grundwasser vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Stoffen.

Urheber

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