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Verwaltung "zwischen den Jahren" geschlossen

Die Stadtverwaltung ist von Mittwoch, 24.12.2025, bis einschließlich Donnerstag, 01.01.2026, geschlossen. Für unaufschiebbare Angelegenheiten sind einzelne Dienststellen erreichbar: Weitere Informationen

Das Stadtmuseum ist von 26. bis 28. Dezember 10 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt geöffnet.

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung durch Brunnen und Quellen werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und per Verordnung festgesetzt. Innerhalb eines Schutzgebietes müssen aus Versorgungsgründen erhöhte Anforderungen eingehalten werden. Es können daher Handlungen und Nutzungen eingeschränkt oder verboten werden.

Wasserschutzgebiete bestehen in der Regel aus drei Schutzzonen:

- Schutzzone I:   Fassungsbereich
- Schutzzone II:  engere Schutzzone
- Schutzzone III: weitere Schutzzone

Schutzzone I:

Als Fassungsbereich wird die unmittelbare Umgebung des Brunnens oder der Quelle ausgewiesen. Diese Schutzzone I schützt die Grundwasser-Gewinnungsanlage und ihre nächste Umgebung vor Verunreinigungen.

Schutzzone II:

Die Schutzzone II reicht von der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwasser mindestens 50 Tage Fließzeit bis zur Fassungsanlage benötigt. Sie dient dem Schutz vor Verunreinigungen durch gesundheitsgefährdende Mikroorganismen.

Schutzzone III:

Die Schutzzone III schützt das Grundwasser vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Stoffen.

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