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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen öffnet das Bürgerbüro im Rathaus bis auf weiteres montags von 8 bis 14 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs bis freitags von 8 bis 14 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Die öffentliche Toilette im Rathaus ist weiterhin zugänglich. Alle Infos hier 

 

Die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesonde ist in der Regel ein nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG in Verbindung mit Art. 30 BayWG anzuzeigender Erdaufschluss. Neben dieser Anzeige ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG erforderlich. Es wird daher empfohlen, unmittelbar den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der zugleich als Anzeige der Bohrung gilt.

Für Erdwärmesondenanlagen zur thermischen Nutzung bis einschließlich 50kJ/s außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie im Altlastenkataster eingetragenen Altlastenflächen und in oberflächennahes, nicht gespanntes Grundwasser ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft (PSW) zwingend erforderlich.

Weitere ausführliche Informationen sind dem Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern und dem LFU Merkblatt 3.7/2 zu entnehmen.