In der Nutzzeit von Anfang April bis Ende Oktober dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Die Nutzung selbst angelegter Trampelpfade oder der freie Auslauf eines Hundes ist verboten. Daran erinnert das städtische Umweltschutzamt. Insbesondere gilt dies für die Wiesen im Rednitztal und Schwabachtal. Die Talräume haben zwar eine hohe Naherholungsfunktion für die Bürgerinnen und Bürger. Auf die Belange der Landwirtschaft muss dabei ebenso Rücksicht genommen werden.
Landwirte unterstützen
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses. Das Umweltschutzamt verweist hier auf Artikel 30 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Hundekot stellt eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Milchkühe dar, die das damit verschmutzte Grünfutter fressen. Es ist daher unverantwortlich, wenn Hunde nicht am Koten auf Wiesen gehindert werden. Für jeden Spaziergänger oder Hundehalter sollte es selbstverständlich sein, die Futtergrundlage der Kühe und den Broterwerb der Landwirte zu erhalten.
Kostenlose Tüten
Auch die öffentlich zugänglichen Grünanlagen und Straßenbegleitflächen sind keine Hundeklos. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche ein Bußgeld für den Halter zur Folge haben kann. Es sollte den Hundebesitzern klar sein, dass solche Flächen oftmals von städtischen Mitarbeitern per Hand gepflegt werden müssen. Für die Entsorgung des unterwegs angefallenen Hundekots sind an über 35 Stellen im Stadtgebiet Abfallbehälter mit Tütenspendern aufgestellt. Kostenlose Tüten sind auch im Rathaus erhältlich.