Allgemeine Informationen, Voraussetzungen und erforderliche Nachweise
(Gilt nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein)
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und dokumentiert das Daueraufenthaltsrecht. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist im Regelfall erforderlich, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen (die erforderlichen Nachweise bitte im Original und in Kopie vorlegen):
Sicherung des Lebensunterhaltes
- bei Arbeitnehmern:
- Einkommensnachweise (Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungs-verhältnisses) - bei Selbstständigen/Freiberuflichen:
- Gewinn nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reingewinnbestätigung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung, falls gewerberechtlich erforderlich
Altersversorgung
- Rentenversicherungsverlauf der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Ausreichender Wohnraum
für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
- Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
- Höhe der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
- Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen sowie Höhe des Hausgeldes/Wohngeldes)
Sprachkenntnisse/Integrationskurse
Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nicht abschließend ist. Im konkreten Einzelfall kann die Vorlage weiterer Nachweise notwendig werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach §9 Aufenthaltsgesetz beträgt 113,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Niederlassungserlaubnis seit dem 01.09.2011 nur noch als gesondertes Dokument im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Weitere Information hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).