Die Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wurde erstmals im Städtebauförderungsgesetz von 1971 geregelt, das in seiner mehrfach novellierten Form als „besonderes Städtebaurecht" weitgehend unverändert in das seit 24.06.2004 gültige Baugesetzbuch (BauGB) übernommen wurde; im § 171e (BauGB) um Maßnahmen in der Sozialen Stadt sogar noch ergänzt.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (§136 BauGB). Solche gebietsbezogene Missstände liegen vor, wenn:
• Die vorhandene Bebauung nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsstätten und deren Sicherheit entspricht,
• Die gebietsspezifischen Aufgaben und Funktionen beeinträchtigt sind.
Das Gesetz führt zur Beurteilung dieser Mängel eine Fülle von Sanierungstatbeständen auf (§136 Abs.3 BauGB), die sich auf zwei grundsätzliche Sanierungsarten zurückführen lassen:
• die Sanierung der Bausubstanz, die primär auf bauliche Mängel eingeht,
• die Funktionsschwächensanierung, die bei der Stärkung und Entwicklung der städtebaulichen Funktion im Vordergrund steht.
Die Altstadt von Schwabach ist mit dem Sanierungsgebiet SAN 0 seit Januar 2000 im Programm „Soziale Stadt", jetzt „Sozialer Zusammenhalt“. Das in diesem Zusammenhang eingerichtete Quartiermanagement fungiert als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen/Bürgern und der Stadt Schwabach. Die Sprechstunde der Quartiermanager Eva Göttlein und Bruno Fetzer findet jeden Dienstag von 9 bis 12 Uhr im Haus der Begegnungen Auf der Aich 1-3 statt.
Das Quartiermanagement zeichnet sich zudem für viele soziale und kulturelle Projekte verantwortlich, wie z.B. der Hinterhoftag, die Street Art Projekte, Erzählnachmittage, Filmabend im Keller, Altstadttage und der Bau der Hochbeete und des Büchertauschregals. Diese Projekte werden nachhaltig entwickelt und haben zum großen Teil bis heute Bestand.
Seit Januar 2018 ist auch ein Bereich von der Eilgutstraße über die Bahnhofstraße bis zum Markgrafenareal als Sanierungsgebiet SAN 7 „Bahnhofstraße“ förmlich festgesetzt und im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
Im Stadtgebiet Schwabach gibt es derzeit drei Sanierungsgebiete: