Home Banner

Liegenschaftsamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Search for glossary terms (regular expression allowed)

Glossaries

Term Definition
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Die Verordnung regelt den Gebrauch von Maschinen und Geräten in bestimmten empfindlichen Bereichen im Freien. Diese Regeln gelten an Privatpersonen und Unternehmer.

Author - Marion Pufahl
Zugriffe - 15

Schwabach aktuell

Baustellenübersicht