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Staatsangehörigkeitsrecht

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Term Definition
Staatsangehörigkeitsrecht

Jeder Staat regelt nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts und in dessen Grenzen selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und ob und unter welchen Voraussetzungen seine Staatsangehörigkeit erworben oder entzogen werden kann. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist außer im Staatsangehörigkeitsgesetz auch in Artikel 116 Grundgesetz geregelt.

Author - Marion Pufahl
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Schwabach aktuell