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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8. bis 12. Juni, 9 bis 12 Uhr. Samstag, 13. Juni, 9 bis 12 Uhr

Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt.

Bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist der Pachtvertrag, bei Wohnsitz außerhalb von Schwabach ein gültiger Ausweis vorzulegen.

Den Gaststättenantrag sowie die hierfür erforderliche Gewerbeanmeldung erhalten Sie direkt im Gewerbeamt.