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Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert. Weitere Infos hier

Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt.

Bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist der Pachtvertrag, bei Wohnsitz außerhalb von Schwabach ein gültiger Ausweis vorzulegen.

Den Gaststättenantrag sowie die hierfür erforderliche Gewerbeanmeldung erhalten Sie direkt im Gewerbeamt.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

auf Anfrage