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Die Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich des Bürgerbüros und der Volkshochschule sowie des Pflegestützpunkts schließen am Mittwoch, 19. November, wegen einer betrieblichen Veranstaltung bereits um 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Stadtbibliothek ist von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das Stadtmuseum ist von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Das Entsorgungs-Zentrum Schwabach mit Recyclinghof ist von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt. Bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis...

Für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten gilt die Sperr- und Betriebszeitverordnung der Stadt Schwabach, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein...

Wer alkoholische Getränke gegen Entgelt bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen etc. ausschenken will, benötigt hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz. Die Gestattung muss zwei Wochen...

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (zum Beispiel bei gerichtlichen...

Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine Betriebsstätte errichten. Unbedeutend ist, ob das Gewerbe im Nebenerwerb oder hauptberuflich ausgeübt wird. Die gewerberechtlichen...