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Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert. Weitere Infos hier

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (zum Beispiel bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.
Auskünfte über Eintragungen im Bundeszentralregister über Gewerbetreibende (Gewerbezentralregisterauszug) sind vom Gewerbetreibenden oder einem Bevollmächtigten persönlich zu beantragen.

Gebühren:

  • Bei Auskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
  • Bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro