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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Anrufe erreichen die Beschäftigten nicht, stattdessen springt direkt nach dem Freizeichen der Anrufbeantworter an, dessen Ansage von zu hoher Auslastung spricht. Bitte senden Sie  eine E-Mail an zulassungsstelle@schwabach.de oder meldeamt@schwabach.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer. Die Kolleginnen rufen zurück.

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (zum Beispiel bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.
Auskünfte über Eintragungen im Bundeszentralregister über Gewerbetreibende (Gewerbezentralregisterauszug) sind vom Gewerbetreibenden oder einem Bevollmächtigten persönlich zu beantragen.

Gebühren:

  • Bei Auskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
  • Bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro