Inside Banner

Liegenschaftsamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Auskünfte aus dem Gewerberegister werden grundsätzlich nur auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses (zum Beispiel bei gerichtlichen Mahn-/Vollstreckungsverfahren) erteilt.
Auskünfte über Eintragungen im Bundeszentralregister über Gewerbetreibende (Gewerbezentralregisterauszug) sind vom Gewerbetreibenden oder einem Bevollmächtigten persönlich zu beantragen.

Gebühren:

  • Bei Auskunft aus dem Gewerberegister: 15 Euro
  • Bei Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13 Euro