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Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

Wer alkoholische Getränke gegen Entgelt bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen etc. ausschenken will, benötigt hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Einen diesbezüglichen Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt.

Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung richtet sich nach der Größe und der Dauer der Veranstaltung.

Aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen müssen bei diesen Veranstaltungen auch bestimmte Richtlinien wie zum Beispiel Kühlmöglichkeiten, Handwaschbecken usw. eingehalten werden. Informationen bezüglich dieser Anforderungen erteilt die Lebensmittelüberwachung.

 

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Imbiss- und Ausschankgenehmigung