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Für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten gilt die Sperr- und Betriebszeitverordnung der Stadt Schwabach, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen.

Von den allgemeinen Regelungen können bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen zugelassen werden.

Gebühren:

1 Stunde 30 Euro

2 Stunden 40 Euro