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Zur Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf es grundsätzlich einer ordnungsrechtlichen Erlaubnis, welche mit entsprechenden Auflagen verbunden sein kann. Hunde anderer Rassen können ebenfalls mit Auflagen versehen werden, sofern diese auffällig geworden sind und dies zur Abwehr von Gefahren unverzichtbar ist.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Aufgrund der Fallbezogenheit bitten wir um persönliche Absprache mit dem Ordnungsamt.