Der gewerbliche Umgang mit Tieren, insbesondere der Tierhandel, bedarf einer behördlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Bei groben Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben ist außerdem die Anordnung von weitergehenden Zwangsmaßnahmen wie etwa der Verhängung eines Tierhalteverbotes denkbar.