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Wegen technischer Umstellungen in der Stadtverwaltung kann es am Freitag, 19. September, ab ca. 11 Uhr zu Störungen der städtischen Telefonanlage kommen. Wir bitten um Verständnis.

Der gewerbliche Umgang mit Tieren, insbesondere der Tierhandel, bedarf einer behördlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Bei groben Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben ist außerdem die Anordnung von weitergehenden Zwangsmaßnahmen wie etwa der Verhängung eines Tierhalteverbotes denkbar.