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Eingeschränkte Öffnungszeiten Bürgerbüro

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch, 1. bis 3. Juni: 8 bis 12 Uhr, Donnerstag (Fronleichnam) bis Samstag, 4. bis 6. Juni: geschlossen

Der gewerbliche Umgang mit Tieren, insbesondere der Tierhandel, bedarf einer behördlichen Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Bei groben Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorgaben ist außerdem die Anordnung von weitergehenden Zwangsmaßnahmen wie etwa der Verhängung eines Tierhalteverbotes denkbar.