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Eingeschränkte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung am Mittwoch, 21. Mai. Alle Infos hier

 

Liegenschaftsamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Betreiber von Gas-, Öl- und sonstigen Heizanlagen für feste Brennstoffe unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und werden vom zuständigen Schornsteinfeger in genau festgelegten, regelmäßigen Abständen überprüft. Sämtliche Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind vom Grundstückseigentümer zu dulden. Im Bedarfsfall leistet das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten Vollzugshilfe.