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Personalausfälle

In folgenden Dienststellen gibt es derzeit Personalausfälle und daher Einschränkungen: Bürgerbüro, Melde-, Pass- und Zulassungsstelle, Bürgerbauberatung und Führerscheinstelle.

Betreiber von Gas-, Öl- und sonstigen Heizanlagen für feste Brennstoffe unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und werden vom zuständigen Schornsteinfeger in genau festgelegten, regelmäßigen Abständen überprüft. Sämtliche Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind vom Grundstückseigentümer zu dulden. Im Bedarfsfall leistet das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten Vollzugshilfe.