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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Betreiber von Gas-, Öl- und sonstigen Heizanlagen für feste Brennstoffe unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und werden vom zuständigen Schornsteinfeger in genau festgelegten, regelmäßigen Abständen überprüft. Sämtliche Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind vom Grundstückseigentümer zu dulden. Im Bedarfsfall leistet das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten Vollzugshilfe.