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Wegen technischer Umstellungen in der Stadtverwaltung kann es am Freitag, 19. September, ab ca. 11 Uhr zu Störungen der städtischen Telefonanlage kommen. Wir bitten um Verständnis.

Betreiber von Gas-, Öl- und sonstigen Heizanlagen für feste Brennstoffe unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes und werden vom zuständigen Schornsteinfeger in genau festgelegten, regelmäßigen Abständen überprüft. Sämtliche Kehr- und Überprüfungsarbeiten sind vom Grundstückseigentümer zu dulden. Im Bedarfsfall leistet das Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten Vollzugshilfe.