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Personen mit bestandener Jägerprüfung wird ein 1- bzw. 3-Jahresjagdschein erteilt. Sonderregelungen gibt es für Personen unter 18 Jahren sowie für ausländische Jagdgäste. Darüber hinaus nimmt die Stadt Schwabach auch Aufsichtsfunktionen als untere Jagdbehörde war. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der festgesetzten Abschusspläne sowie des Vertragsverhältnisses zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

Da jeder Antrag meist sehr fallbezogen ist, können wir Ihnen hier leider keine genauen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt.