Personen mit bestandener Jägerprüfung wird ein 1- bzw. 3-Jahresjagdschein erteilt. Sonderregelungen gibt es für Personen unter 18 Jahren sowie für ausländische Jagdgäste. Darüber hinaus nimmt die Stadt Schwabach auch Aufsichtsfunktionen als untere Jagdbehörde war. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der festgesetzten Abschusspläne sowie des Vertragsverhältnisses zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften.
Jagdwesen
Benötigte Unterlagen
mitzubringen:
Da jeder Antrag meist sehr fallbezogen ist, können wir Ihnen hier leider keine genauen Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt.
Kontakt
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Adresse
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Nördliche Ringstraße 2a-c
91126 Schwabach