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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Die Durchwahl -120 ist nur bei freier Leitung erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie bei Auslastung wird der Anruf sofort beendet und es erfolgt keine Bandansage. 

Die Tierkörperbeseitigung dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Zuständig für das Stadtgebiet Schwabach ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen.

Einzelne kleine Heimtiere dürfen zwar auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Dabei muss der Tierkörper mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt werden. War das Tier an einer Tierseuche erkrankt, darf es nicht vergraben werden.

Natürlich ist auch die Beerdigung auf Tierfriedhöfen möglich.

Zum Thema

Links:

http://www.vtn-gunzenhausen.de/

 

https://www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen/tierkoerperbeseitigungsanlage/ (Achtung: Link bitte kopieren, eine direkte Verlinkung ist aufgrund fehlender Freigabe durch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einer Verlinkung an dieser Stelle leider nicht möglich)