Die Tierkörperbeseitigung dient der Entsorgung von toten Tieren, Schlachtabfällen, verdorbenen Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderen Stoffen, die seuchenhygienisch bedenklich sein können. Zuständig für das Stadtgebiet Schwabach ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt Gunzenhausen.
Einzelne kleine Heimtiere dürfen zwar auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Dabei muss der Tierkörper mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt werden. War das Tier an einer Tierseuche erkrankt, darf es nicht vergraben werden.
Natürlich ist auch die Beerdigung auf Tierfriedhöfen möglich.