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Papiertonnen bitte stehen lassen

Papiertonnen, die bei der regulären Tour nicht geleert wurden, bitte stehen lassen. Sie werden noch geleert. Weitere Infos hier

Nach § 20 Luftverkehrsordnung dürfen Modellflugzeuge (Flugmodelle), unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), Raketen, Feuerwerke, Fesselballone und unbemannte Freiballone unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde betrieben werden.

Zuständig dafür ist das Luftamt Nordbayern.