Inside Banner

Liegenschaftsamt derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier

Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Nach § 20 Luftverkehrsordnung dürfen Modellflugzeuge (Flugmodelle), unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), Raketen, Feuerwerke, Fesselballone und unbemannte Freiballone unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde betrieben werden.

Zuständig dafür ist das Luftamt Nordbayern.