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Aus personellen Gründen ist die Führerscheinstelle derzeit telefonisch nicht erreichbar. Alle Infos hier.

Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement während der Pfingstferien nur eingeschränkt erreichbar. Alle Infos hier:

Nach § 20 Luftverkehrsordnung dürfen Modellflugzeuge (Flugmodelle), unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), Raketen, Feuerwerke, Fesselballone und unbemannte Freiballone unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde betrieben werden.

Zuständig dafür ist das Luftamt Nordbayern.