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Wegen technischer Umstellungen in der Stadtverwaltung kann es am Freitag, 19. September, ab ca. 11 Uhr zu Störungen der städtischen Telefonanlage kommen. Wir bitten um Verständnis.

Nach § 20 Luftverkehrsordnung dürfen Modellflugzeuge (Flugmodelle), unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), Raketen, Feuerwerke, Fesselballone und unbemannte Freiballone unter bestimmten Voraussetzungen nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde betrieben werden.

Zuständig dafür ist das Luftamt Nordbayern.