Das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie II durch Privatpersonen ist ohne Erlaubnis nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar (Silvester) zulässig. Außerhalb dieser Zeit darf ein Feuerwerk durch Privatpersonen nur mit behördlicher Genehmigung abgebrannt werden.
Aus Gründen des Lärm- und Brandschutzes werden entsprechende Anträge jedoch sehr restriktiv geprüft. Rein private Anlässe wie etwa Hochzeits- und Geburtstagsfeiern werden grundsätzlich nicht als Grund anerkannt.
Bitte beachten:
Die Stadt Schwabach erlässt für Silvester 2019/2020 ein vollständiges Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Raketen im Umfeld der historischen Stadtkirche und des Markplatzes. Sie reagiert damit darauf, dass es in den vergangenen Jahren durch auf dem Königsplatz und dem Martin-Luther-Platz abgeschossene Feuerwerkskörper beinahe zu Bränden gekommen wäre. Darüber hinaus sollen durch das vollständige Verbot auch die auf dem Platz feiernden Menschen geschützt werden. Immer wieder wurden hier Böller und Raketen in der Menschenmenge abgefeuert.
Die Stadt wird auf das Verbot durch Hinweistafeln an allen Eingängen des Martin-Luther-Platzes und des Königsplatzes hinweisen. Die Polizei und die Sicherheitswacht werden in diesem Jahr auch verstärkt darauf achten, dass dieses Verbot eingehalten wird.