Die Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in ist der Einstieg in eine Beamtenlaufbahn für den nicht-technischen Verwaltungsdienst.
Sie sind dafür geeignet, wenn
- Sie Interesse an öffentlichen Aufgaben haben
- Sie ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber unserer Gesellschaft empfinden
- Sie sich gerne mit wirtschaftlichen Zusammenhängen beschäftigen
- Rechts- und Verwaltungsfragen Ihre Neugierde wecken
- Ihnen der Umgang mit Menschen wichtig ist.
- Sie eine schnelle Auffassungsaufgabe haben und flexibel sind.
- Sie gerne im Team arbeiten.
Sie werden in der Ausbildung, auch Vorbereitungsdienst genannt, auf die vielfältigen Aufgaben unserer Stadtverwaltung vorbereitet. So können Sie nach dem erfolgreichen Abschluss annähernd überall tätig werden. Bei guten Ausbildungsleistungen bestehen hervorragende Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung.
Nach der Ausbildung kümmern Sie sich als Sachbearbeiter/in um die Anliegen unserer Bürger/innen, beraten diese, wickeln Zahlungsverkehr ab oder bereiten Entscheidungen vor. Im Rahmen Ihrer persönlichen Weiterentwicklung können Sie sich danach auch auf intern ausgeschriebene Stellen bewerben und sich innerhalb der Stadtverwaltung beruflich verändern. Es erwarten Sie also später unterschiedlichste Einsatzbereiche, die Arbeitsplatzwechsel und somit Beschäftigung je nach Ihren Interessen und Fähigkeiten zulassen. Den Beschäftigten stehen umfangreiche berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten offen.
Voraussetzungen
- Qualifizierender Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule zum Einstellungsbeginn
- Erfolgreiche Teilnahme an der Auswahlprüfung des Landespersonalausschusses im Juli des Jahres, das dem Einstellungsjahr vorangeht
- Zum Einstellungszeitpunkt dürfen Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der EU (oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) bis zum Einstellungstermin.
Die Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Theoretische Ausbildungsabschnitte an der Bayerischen Verwaltungsschule in Nürnberg wechseln mit den praktischen in den verschiedenen städtischen Ämtern ab. Ausbildungsbeginn ist jeweils am 1. September. Mit Ausbildungsbeginn werden Sie zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Widerruf ernannt. Hiermit entstehen spezielle Rechte und Pflichten, die sich vom öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis ableiten. Sie erhalten keinen Ausbildungsvertrag, denn die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde.
Arbeitszeit
Minderjährige Auszubildende haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden, Volljährige von 40 Stunden. Aufgrund großzügiger Gleitzeitregeln kann Ihre tägliche Arbeitszeit in der Verwaltung in den meisten Einsatzbereichen ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit flexibel gestaltet werden.
Verdienst
Monatliche Bezüge während der Ausbildung: rund 1.300 € brutto. Hinzu kommen vermögenswirksame Leistungen, eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie eventuell ein Familienzuschlag (bei Verheirateten und Eltern).
Nach der Ausbildung beträgt das Gehalt etwa 2.500 € brutto (Besoldungsgruppe A6, Stufe 1). Darüber hinaus erhalten Sie die bereits oben aufgeführten zusätzlichen Leistungen. Außerdem erwarten Sie regelmäßige Gehaltssteigerungen und leistungsabhängige Stufen. Die Besoldung richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG). Alle Sozialleistungen, die die Stadtverwaltung Schwabach ihren Beschäftigten bietet, gelten selbstverständlich auch für unsere Nachwuchskräfte.
Beamtinnen und Beamte fallen nicht unter die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für die Pflegeversicherung besteht jedoch Versicherungspflicht.
Schon Anwärter/innen haben einen Anspruch auf Beihilfe. Darunter versteht man eine anteilige Erstattung von konkret angefallenen Aufwendungen in Krankheits- oder Pflegefällen sowie bei einer Geburt oder bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen durch den Dienstherren. Die Beihilfe deckt in der Regel 50 bis 80 Prozent der Kosten ab. Um die Restkosten zu begleichen, sollten Sie eine private Krankenversicherung abschließen.
Kosten für die Ausbildung
Im Rahmen der Ausbildung werden sämtliche Gebühren von der Stadt Schwabach getragen. Lediglich die Hilfsmittel wie die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern müssen von den Anwärterinnen und Anwärtern selbst getragen werden. Die Fahrten zur Bayerischen Verwaltungsschule werden nach Maßgabe des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) und der Trennungsgeldverordnung (TGV) erstattet.
Bewerbung
Bewerben Sie sich online beim Landespersonalausschuss. Bitte tragen Sie im Online-Antrag bei Verwendungswünsche "Kommune-Stadt Schwabach" ein. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen ist dann nicht mehr erforderlich.
Sollten Sie von der Möglichkeit der Online-Bewerbung keinen Gebrauch machen, senden Sie Ihre Bewerbung bitte mit vollständigen Unterlagen (Bewerbung, Kopien des letzten Schulzeugnisses und Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren) an die Stadt Schwabach, Amt für Personal und Organisation, Ludwigstraße 16, 91126 Schwabach. Den Antrag erhalten Sie während der Ausschreibungsfrist bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder auf telefonische Anfrage (Telefon 09122 860-361) auch von uns.
Anmeldezeitraum beim Landespersonalausschuss
Anfang Februar bis Anfang Mai für den Ausbildungsbeginn im darauffolgenden Jahr (Beginn immer zum 1. September)
Hinweis
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Stadt Schwabach verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.