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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Anrufe erreichen die Beschäftigten nicht, stattdessen springt direkt nach dem Freizeichen der Anrufbeantworter an, dessen Ansage von zu hoher Auslastung spricht. Bitte senden Sie  eine E-Mail an zulassungsstelle@schwabach.de oder meldeamt@schwabach.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer. Die Kolleginnen rufen zurück.

Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt.

Bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist der Pachtvertrag, bei Wohnsitz außerhalb von Schwabach ein gültiger Ausweis vorzulegen.

Den Gaststättenantrag sowie die hierfür erforderliche Gewerbeanmeldung erhalten Sie direkt im Gewerbeamt.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

auf Anfrage