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Beistandschaft vom 15. bis 21. Januar geschlossen
Wegen Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Beistandschaft im Amt für Jugend und Familie leider im Zeitraum vom 15. bis 21. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenkt.

Bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis ist der Pachtvertrag, bei Wohnsitz außerhalb von Schwabach ein gültiger Ausweis vorzulegen.

Den Gaststättenantrag sowie die hierfür erforderliche Gewerbeanmeldung erhalten Sie direkt im Gewerbeamt.

Benötigte Unterlagen

mitzubringen:

auf Anfrage