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Beistandschaft vom 15. bis 21. Januar geschlossen
Wegen Umstellungsarbeiten zur Einführung einer neuen Software muss die Beistandschaft im Amt für Jugend und Familie leider im Zeitraum vom 15. bis 21. Januar für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten gilt die Sperr- und Betriebszeitverordnung der Stadt Schwabach, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen.

Von den allgemeinen Regelungen können bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen zugelassen werden.

Gebühren:

1 Stunde 30 Euro

2 Stunden 40 Euro