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Bei der Telefonanlage vom Melde- und Passamt sowie der Zulassungsstelle gibt es derzeit technische Probleme. Anrufe erreichen die Beschäftigten nicht, stattdessen springt direkt nach dem Freizeichen der Anrufbeantworter an, dessen Ansage von zu hoher Auslastung spricht. Bitte senden Sie  eine E-Mail an zulassungsstelle@schwabach.de oder meldeamt@schwabach.de mit Ihrem Anliegen und einer Telefonnummer. Die Kolleginnen rufen zurück.

Für öffentliche Gast- und Vergnügungsstätten gilt die Sperr- und Betriebszeitverordnung der Stadt Schwabach, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen.

Von den allgemeinen Regelungen können bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen zugelassen werden.

Gebühren:

1 Stunde 30 Euro

2 Stunden 40 Euro