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Personalausfälle im Bürgerbüro und in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle

Aufgrund von Personalausfällen im Bürgerbüro im Rathaus gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr. Samstag, 9 bis 12 Uhr

Auch in der Melde-, Pass- und Zulassungsstelle gibt es Personalausfälle. Deswegen ist dort die telefonische Erreichbarkeit leider derzeit stark eingeschränkt. Infos dazu hier.

 

Wer alkoholische Getränke gegen Entgelt bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen etc. ausschenken will, benötigt hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Einen diesbezüglichen Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt.

Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung richtet sich nach der Größe und der Dauer der Veranstaltung.

Aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen müssen bei diesen Veranstaltungen auch bestimmte Richtlinien wie zum Beispiel Kühlmöglichkeiten, Handwaschbecken usw. eingehalten werden. Informationen bezüglich dieser Anforderungen erteilt die Lebensmittelüberwachung.

 

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Gestattung