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Schulbetrieb am Montag, 12. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Wir bitten dennoch darum, die Plattform des Staatsministeriums https://www.unterrichtsausfall.bayern.de im Blick zu behalten wegen unvorhersehbarer Witterungsereignisse. Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Umsicht.

Wer alkoholische Getränke gegen Entgelt bei Veranstaltungen, Festen, Kirchweihen etc. ausschenken will, benötigt hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz.

Die Gestattung muss zwei Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Einen diesbezüglichen Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt.

Die Gebühr für die Erteilung der Gestattung richtet sich nach der Größe und der Dauer der Veranstaltung.

Aus hygienischen und lebensmittelrechtlichen Gründen müssen bei diesen Veranstaltungen auch bestimmte Richtlinien wie zum Beispiel Kühlmöglichkeiten, Handwaschbecken usw. eingehalten werden. Informationen bezüglich dieser Anforderungen erteilt die Lebensmittelüberwachung.

 

 

Antragsformulare

e-government Formular:

Antrag auf Imbiss- und Ausschankgenehmigung