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Vom 4. bis 15. August sind im Amt für Senioren und Soziales die Arbeitsbereiche Seniorenarbeit und Kontaktstelle Bürgerengagement nur eingeschränkt erreichbar.

Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.

Nähere Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

 

Hinweis

  • Der Kinderreisepass ist nicht für Reisen in alle Länder geeignet.
  • Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes bei der für das Land zuständigen Botschaft oder dem Auswärtigem Amt.

Gültigkeit

  • Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu Ihrem Ablauf weiterhin gültig.
  • Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
    Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.