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Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.

Nähere Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

 

Hinweis

  • Der Kinderreisepass ist nicht für Reisen in alle Länder geeignet.
  • Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes bei der für das Land zuständigen Botschaft oder dem Auswärtigem Amt.

Gültigkeit

  • Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu Ihrem Ablauf weiterhin gültig.
  • Es muss während der Gültigkeitsdauer immer auf die Aktualität des Lichtbildes geachtet werden.
    Wenn das Aussehen des Kindes mit dem Lichtbild nicht mehr übereinstimmt, muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.