Inside Banner

Schulbetrieb am Freitag, 9. Januar 2026
Der Unterricht findet regulär in Präsenz statt. Sollten sich örtlich sehr widrige Witterungsverhältnisse ergeben, sind abweichende Lösungen möglich. Kinder, die wetterbedingt nicht zur Schule kommen können, gelten als entschuldigt. Das gilt auch, wenn Erziehungsberechtigte ihr Kind wegen der Witterung zu Hause behalten möchten.

(Gilt nicht für EU-Bürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz).

Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werden in der Regel neben einem aktuellen biometrietauglichen Foto folgende Nachweise im Original und in Kopie benötigt:

  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto nach der Foto-Mustertafel (PDF-Download)
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
    - Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
    - Selbständige/Freiberufler: aktueller Einkommenssteuerbescheid bzw. Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters (Gewinn nach Steuern)
  • Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
    - bei Mietwohnungen: Höhe der monatlichen Miete (aktuelle Bestätigung des Vermieters bzw. aktueller Kontoauszug)
  • - bei Eigentumswohnungen: Höhe der monatlichen Belastungen (Zins + Tilgung, Höhe des Hausgeldes)
  • Krankenversicherungsnachweis

Zusätzlich können weitere Nachweise, wie z.B. eine gemeinsame Erklärung über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft oder eine Immatrikulationsbescheinigung für die Verlängerung des Aufenthaltstitels wichtig sein. Wir möchten Sie bitten, sich diesbezüglich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter zu wenden.

Gebühren

Die Gebühr für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten beträgt 93 Euro.
Bei Minderjährigen reduziert sich die Gebühr um die Hälfte.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltserlaubnis seit dem 01.09.2011 nur noch als gesondertes Dokument im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Weitere Information hierzu finden Sie auf unserer Internetseite zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).