Bebauungsplan S-119-21 "Wohnbebauung westlich der Wunneleite“ mit integriertem Grünordnungsplan
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
in Aufstellung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.10.2021 für das o. g. Gebiet das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung S-119-21 im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a BauGB eingeleitet.
In dem beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Es werden somit von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und dem Monitoring nach § 4c BauGB abgesehen.
Ziel der Planung ist das Wohngebiet westlich der Straße Wunneleite bis zum vorhandenen öffentlichen Rad- und Fußweg weiter zu entwickeln. Die beabsichtigte Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO stimmt mit dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schwabach überein.
Durch die geplante Baustruktur bestehend aus Einzel- und Doppelhausbebauung soll der Charakter des Plangebietes erhalten werden und sich in die Umgebung der bestehenden Wohnsiedlung einfügen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Verfahrensstand | Datum | |
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X | Aufstellungsbeschluss | 29.10.2021 |
X | Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | 29.11. - 17.12.2021 |
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung | ||
Satzungsbeschluss | ||
Rechtskräftig |
Unterlagen zum Verfahren
Ziele und Zwecke der Planung S-119-21 "Wohnbebauung westlich der Wunneleite"
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