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Die Zuständigkeit dieses Bereichs umfasst An-, Um- und Abmeldungen von Gewerben, Auskünfte aus dem Gewerberegister, Märkte, Imbiss- und Ausschankerlaubnisse, sowie Gaststättenerlaubnisse. Ebenfalls kann hier für Gaststätten eine Sperrzeitverkürzung bzw. Sperrzeitaufhebung beantragt werden.