Die Stadtkasse
- wickelt den Zahlungsverkehr (Zahlungen z. B. Einnahmen, Grundsteuer, Hundesteuer, Abgaben, etc. oder Ausgaben für Sozialhilfe, etc.) der Stadt Schwabach ab. Sie ist jedoch nicht zuständig für die Forderungs- oder Leistungshöhe (sondern das jeweilige Fachamt, das den Bescheid erlassen hat). Barzahlungsverkehr ist bei der Stadtkasse nicht mehr möglich.
- bearbeitet Änderungen der Zahlungsweise (z. B. Einzugsermächtigungen)
- führt Personenkonten für Steuerpflichtige (Grund-, Hunde-, Gewerbesteuer) und aller sonstigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen städtischen Forderungen (z. B. Mieten, Pachten, Sondernutzungsgebühren, Kindergartenbeiträge, Bußgelder)
- mahnt bei Zahlungsverzug und gibt Auskunft zum Stand des jeweiligen Personenkontos
- setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest
- leitet das Vollstreckungsverfahren von rückständigen Forderungen ein
- beantragt beim Amtsgericht Mahn- und Vollstreckungsbescheide für privatrechtliche Forderungen
Die Bankverbindungen der Stadt Schwabach sind:
- Sparkasse Mittelfranken Süd, Kto-Nr. 50005, BLZ 7645 0000,
IBAN: DE97 7645 0000 0000 0500 05, BIC: BYLADEM1SRS
- UniCredit Bank AG Schwabach, Kto-Nr. 4323483, BLZ 7642 0080,
IBAN: DE31 7642 0080 0004 3234 83, BIC: HYVEDEMM065
- VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Kto-Nr. 4405, BLZ 7656 0060,
IBAN: DE15 7656 0060 0000 0044 05, BIC: GENODEF1ANS